Zum Schutz der Mitarbeiter – Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer QM Software

QMNachrichten

Nach §87, Abs. 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“

Ist das auf die QM Software SimplifyU anwendbar? In gewissem Maße kann man das mit „Ja“ beantworten. Es werden sogenannte Workflows hinterlegt die regeln, wer für Dokumente verantwortlich ist und welche Schritte bis zur Veröffentlichung erledigt werden müssen. Das ist nichts Neues, denn früher haben die Qualitätsmanagementbeauftragten anhand umfangreicher Listen geprüft, welche Aufgabe im Workflow noch wo hängt. Die Veröffentlichung vieler Dokumente, gerade in der Gesundheitsbranche ist immens wichtig. Geht es doch darum Abläufe festzulegen, die ungeregelt die Gesundheit der Menschen auch gefährden könnten. Die Überwachung hat wenig mit dem Verhalten oder der Leistung eines Arbeitnehmers zu tun, sondern vielmehr mit der Verantwortung gegenüber den Patienten, Mitarbeitern und Angehörigen.

Ebenso gibt es in der Software benutzerdefinierte Berechtigungen für den Zugriff. Einerseits dienen diese der Transparenz im Unternehmen. Sie sorgen aber auch dafür, dass man mit Informationen nicht überflutet wird und man zudem nicht aus Versehen Texte oder Abläufe ändert. Wie wichtig Lesebestätigungen sind, hat die Pandemie uns allen gezeigt. Fast täglich wurden Auflagen und Vorschriften in den Kliniken geändert. Die Sicherheit, dass man alle gesichert informiert hat, war sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Patienten von immenser Wichtigkeit. Auch die Veröffentlichung und das Bestätigen bei Betriebsvereinbarungen ist im Alltag wichtig, damit alle Mitarbeiter wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben.

Eine QM-Software dient der Überwachung des QM-Systems und nicht der Mitarbeitenden. Als Betriebsrat macht es daher Sinn, in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, wer was an welcher Stelle darf. So kann auch geregelt werden, dass bestimmte Listen nur im Beisein des Betriebsrates eingesehen werden können. Eine Matrix der Berechtigungen schafft einen Überblick über das ganze Haus. Sprechen Sie uns an: Wir reden gerne mit Ihrem Betriebsrat und erklären die Vorteile, welche dieser durch die SimplifyU Software hat. Zudem helfen wir auch gerne mit juristischer Kompetenz bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung.

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